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    Allgemeine Geschäftsbedingungen BSM - Charter (AGB)

    Zahlung, Rücktritt, Nichtantritt des Charterers

    1. Der Charterpreis ist in der angegebenen Höhe bei Vertragsabschluss fällig, der Rest - sofern nicht anders im Vertrag ausgewiesen - acht Wochen vor Törnbeginn. Der Zahlungseingang hat bis zum jeweils angegebenen Datum zu erfolgen.
    2. Bei Stornierung bis zu 8 Wochen vor Charterbeginn verfällt die Anzahlung. Bei Stornierung ab 8 Wochen vor Charterbeginn ist die gesamte Chartergebühr fällig. Es wird dem Charterer dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
    3. Zahlt der Charterer nicht innerhalb der genannten Termine, kann der Vercharterer  vom Vertrag zurücktreten.

    Pflichten des Vercharterers

     

    Die gebuchte Yacht wird dem Charterer gereinigt, segelklar und seetüchtig übergeben. Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfall bei der Vorcharter, etc.), kann der Vercharterer eine andere Ersatzyacht stellen. 

    Der Charterer sichert zu und verpflichtet sich wie folgt:

    1. die Grundsätze guter Seemannschaft einzuhalten und das Schiff in einem seetüchtigen Zustand zu erhalten.
    2. die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung einer Yacht zu besitzen bzw. einen verantwortlichen Skipper mit diesen Eigenschaften zu stellen. Ist der Charterer oder sein Skipper nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins oder Befähigungsnachweises für das Führen der Yacht, behält sich der Vercharterer vor, die Übergabe der Yacht bei Einbehalt des Charterpreises zu verweigern,
    3. die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen,
    4. die Yacht nicht zu gewerblichen Zwecken oder als Ausbildungsschiff zu verwenden, keine fremden Passagiere mitzunehmen, die Yacht ohne schriftliche Genehmigung des Vercharterers keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten und keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren,
    5. an Regatten nur nach Anfrage und schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer teilzunehmen,
    6. keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen,
    7. Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten, sich vor Törnbeginn und während des Törns über die Gegebenheiten des Fahrgebiets eingehend zu informieren, wie z. B. über Strömungen, veränderte Wasserstände bei starken Winden und dem Pegelstand Konstanz sowie den hierdurch resultierenden Wasserstand.
    8. sich täglich mit den Wetterberichten und Warnungen für den Bodensee zu befassen,
    9. bei angesagten Windstärken ab 7 Bft. den schützenden Hafen nicht zu verlassen, bzw. einen schützenden Hafen aufzusuchen,
    10. die Yacht nach Rückkehr in einem einwandfreien, ordentlichem und aufgeklartem Zustand zurück zu gegeben, Abwasser- und Fäkalientanks abgesaugt und Frischwasser gebunkert zu haben - andernfalls wird das Absaugen und das Bunkern berechnet und von der Kaution abgezogen,
    11. bei Schäden, Kollisionen, Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sofort (telefonisch) den Vercharterer zu benachrichtigen. Bei  Schäden am Schiff oder an Personen einen Schadensbericht bzw. eine Niederschrift anzufertigen und für eine Gegenbestätigung (Hafenmeisters, Arztes usw.) zu sorgen,
    12. im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen.
    13. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar bei der Übergabe- und Rückgabe zu überprüfen (Checkliste) und dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen,
    14. Beanstandungen der Yacht unverzüglich im Stützpunkt der Yacht anzuzeigen und im Übergabe- oder Rückgabeprotokoll zu vermerken. Später angezeigte Reklamationen werden ausgeschlossen.
    15. Keine Hunde oder andere (Haus)-Tiere mit an Bord zu nehmen.

     Reparaturen, Motoren- und Bilgenüberwachung

    1. Reparaturen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch den Vercharterer. Ausgetauschte Teile sind in jedem Fall aufzubewahren. Auslagen für Reparaturen bis zu einer Höhe von 100.-€, welche infolge von Materialverschleiß notwendig wurden, werden vom Vercharterer bei Vorlage der quittierten Rechnung zurückerstattet. Höhere Beträgen werden nur nach Rücksprache und Freigabe durch den Vercharterer erstattet.
    2. Der Ölstand, das Kühlwasser, die Stromversorgung und die Bilgen sind täglich durch den Charterer zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Der Motor darf bei Schräglage unter Segeln ab 10 Grad Krängung nicht benutzt werden, da der Öl-Schmierfilm evtl. abreißt.

    Rücktritt des Charterers oder Minderung des Charterpreise bei verspäteter Übergabe oder Mängeln

    1. Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer bei einer Charterdauer von einer Wochen frühestens 48 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Bei einer Charterdauer von zwei oder mehr Wochen erhöht sich die Frist auf 72 Stunden, bei einer Wochenendcharter verringert sich die Frist auf 24 Stunden.
    2. Weitergehende Ersatzansprüche, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung der anteiligen Chartergebühr für die Zeit, um die das Schiff später einsatzfähig wurde.
    3. Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.

     Haftung des Vercharterers

    1. Der Vercharterer haftet dem Charterer nur für Schäden, welche diesem infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vercharterers entstehen. Körperschäden sind vom Haftungsausschluss ausgenommen.
    2. Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten, Handbücher, Kompass usw. verursacht werden.
    3. Die Yacht ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligungsversicherung im Schadensfall entspricht der Höhe der zu hinterlegenden Kaution (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit). Die Kaution ist auch zu hinterlegen, wenn ein professioneller Skipper über den Vercharterer organisiert wird. Dieser ist für die Führung der Yacht verantwortlich und für Schäden, die durch ihn verursacht werden, nicht aber für Schäden, die durch die Chartergäste, bzw die Crew verursacht werden.

     Haftung des Charterers

    1. Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Charterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei.  Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Er übernimmt alle Rechte und Pflichten aus den, für das Schiff abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko).
    2. Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderen als den vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung. Sollte die Rückführung der Yacht den Charterzeitraum überschreiten, gilt die Yacht erst mit Eintreffen im vereinbarten Rückgabehafen als vom Kunden zurückgegeben.
    3. Verspätete Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vercharterers. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht.
    4. Der Charterer haftet für alle von ihm oder seiner Crew schuldhaft verursachten Schäden an Dritten sowie an der Charteryacht, deren Ausrüstung oder Zubehör, insbesondere auch für solche Schäden, die auf fehlerhafte Bedienung oder mangelhafte Wartung (wenn und soweit Aufgabe des Charterers) der an Bord befindlichen Aggregate zurückzuführen sind. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet er auch für die Inanspruchnahme durch den Kaskoversicherer (Regress). Wenn und soweit ihn ein Verschulden trifft, haftet der Charterer auch für alle Folge- und Ausfallschäden, sowie ev. Kosten zur möglichen Reduktion von Folge- und Ausfallschäden.
    5. Die Bedingungen des Versicherers, welche auf Nachfrage gerne übersandt werden, sind Bestandteil dieses Vertrages. Bei mängelfreier Rückgabe der Yacht und Ausrüstung wird die Kaution nicht in Anspruch genommen. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Etwaige nicht durch die Kaution gedeckte Kosten sind dem Vercharterer unverzüglich zu ersetzen.

    Der Vercharterer empfiehlt dem Charterer ausdrücklich den Abschluss einer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung (welche Crew Haftpflicht untereinander und Ersatz von Schäden an der gecharterten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit regelt) und den Abschluß einer Folgeschadenversicherung.

    Gemischtes/Nebenabreden/Auskünfte/salvatorische Klausel

    1. Eine Verlängerung der Charterzeit bzw. eine Rückgabe in einem anderen Hafen ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Verzögerungen durch Reparaturen, die während der Charterzeit auftreten, werden nicht vergütet.
    2. Bei offensichtlichen Fehlern bei Berechnung der angeführten Nutzungsgebühr und der Extras haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, die Nutzungsgebühr gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird.
    3. Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer wirksam. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
    4. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im übrigen. Die Parteien vereinbaren, die unwirksamen Regelung durch diesen möglichst nahe kommenden wirksamen Regelungen zu ersetzen.

    Gerichtsstand, anwendbares Recht

    Bei Ansprüchen gegenüber dem Vercharterer ist Gerichtsstand am Sitz des Vercharterers. Das Recht am Sitz des Vercharterers gilt in diesem Fall als vereinbart.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen BSM - Seetörns (AGB)

    1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Mitseglervertrages verbindlich an. Für uns wird der Vertrag verbindlich, wenn wir Ihnen dies durch unsere Buchungsbestätigung/Rechnung schriftlich bestätigen und Ihre Anzahlung bei uns eingeht. Nichtbezahlung einer fälligen Rechnung gilt als eine Annullierung und berechtigt uns zum Rücktritt; es treten die für diesen Zeitpunkt gültigen Stornobedingungen in Kraft. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die Verpflichtung aller der in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Anderenfalls müssen sämtliche Personen das Antragsformular unterzeichnen.
    2. Nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung wird innerhalb einer Woche eine Anzahlung in Höhe von  50 % des Törnpreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 8 Wochen vor Beginn des Törns fällig.
    3. Die Törngebühr beinhaltet die Bereitstellung des Schiffes, den Skipper, die nautische Literatur und die Geräte. Die Kosten für Proviant, Liegegebühren, Kraftstoff, Gas, Endreinigung, Kautionsversicherung, Transitlog und andere Behördenabgaben werden über die gemeinsame Bordkasse auf die Teilnehmer  umgelegt.
      Nicht zum Leistungsangebot gehören Transfers, Flüge, Bahnfahrten usw.
    4. Ein Segeltörn ist keine Kreuzfahrt. Im Interesse des Mitseglers wird darauf hingewiesen, daß die Teilnahme an den von uns angebotenen Segeltörns auf eigene Gefahr geschieht. Es versteht sich, dass ein Segeltörn eine gute gesundheitliche Verfassung und die Fähigkeit zum Schwimmen voraussetzt. Aus seerechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen und um einen reibungslosen Ablauf des Törns zu garantieren, ist den Anweisungen des Skippers an Bord unbedingt Folge zu leisten.
    5. Haftungsansprüche eines Mitseglers, die ihre Grundlage nicht in diesem Vertragsverhältnis haben sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für höhere Gewalt, insbesondere Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Naturereignisse, Epidemien, Seuchen  und Schifffahrtsbeschränkungen, die nach Vertragsabschluss in Kraft treten oder bekannt werden.
    6. Der Mitsegler kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Er hat die Möglichkeit einen tauglichen Ersatzmann zu stellen. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es gelten folgende Stornogebühren.
      -bis 90 Tage vor Törnbeginn 10% des Törnpreises, mindestens € 100,- (Bearbeitungsgebühr).
      -bis 60 Tage vor Törnbeginn 50% des Törnpreises.
      -ab 59 Tage vor Törnbeginn oder bei Nichtantritt 100%.
      Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
    7. Ein Segeltörn ist wetterabhängig. Deshalb kann eine Gewähr für einen bestimmten Ausgangshafen, eine bestimmte Distanz oder das Erreichen eines Zieles nicht übernommen werden. Kann auf Ausbildungstörns die Ausbildungsleistung bzw. eine abschließende Prüfung aus Gründen von schwerem Wetter, Flaute, Nichtbelastbarkeit der Crew, technischen Problemen oder höhere Gewalt nicht erfüllt werden, so besteht kein Anspruch auf eine teilweise oder ganze Rückerstattung der Törngebühr. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Stunden als vereinbart. Sollte die Yacht wegen eines während der vorhergehenden Reise entstandenen Schadens oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, werden dem Teilnehmer die Törngebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Wird der Mitsegelplatz vom Veranstalter nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so kann der Teilnehmer frühestens nach 48 Stunden Verspätung vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter hat das Recht dem Teilnehmer ein anderes, gleichwertiges Schiff anzubieten. Hierdurch gilt der Vertrag als erfüllt.
      Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen fristlos, wenn Teilnehmer die Durchführung des Törns, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören, oder Teilnehmer trotz Abmahnung den Anordnungen des Skippers nicht folgen.Bis 2 Wochen vor Törnbeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. (Mindestteilnehmerzahl 5 Personen + Skipper).
      Bei einer fristlosen Kündigung durch den Veranstalter behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Kosten für vorzeitige Rückreise gehen zu Lasten des fristlos gekündigten Teilnehmers.
      Bricht der Teilnehmer den Törn vorzeitig ab, so behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
    8. Der Törnteilnehmer ist verpflichtet  eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
    9. Der beschriebene Verlauf der Seereise kann aus Gründen der Sicherheit, technischer Probleme, des Wetters oder wegen höherer Gewalt geändert werden.
      Für den Fall des zwangsweisen Aufenthaltes der Yacht an einem Ort, z.B. durch Beschädigung des Schiffes oder einer wesentlichen Bordeinrichtung ist der Teilnehmer mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 48 Stunden an einem Ort inverstanden. Danach hat er Anspruch auf Rückzahlung für die restliche Reisezeit.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildung & Schulung

    1. Die Kursgebühren- oder Lehrgangsgebühren fallen an für die Ausbildung im jeweils gebuchten Kurs oder Lehrgang. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Gebühren enthalten. Lehrmaterial und die Prüfungsgebühren sind nicht in diesen Gebühren enthalten. Die Prüfungsgebühren werden von den zuständigen Behörden bzw. Prüfungsausschüssen von den Kandidaten direkt erhoben.
    2. Die Benutzung der Schiffe, Boote, Geräte, Simulatoren usw. ist in den Lehrgängen und Kursen enthalten.
    3. Eine Garantie für den Ausbildungserfolg kann von der Schule nicht übernommen werden.
    4. Eine Haftung für mitgebrachte oder mit an Bord genommene Gegenstände wird von der Schule nicht übernommen.
    5. Den Anweisungen des Kursleiters und des Schiffsführers, insbesondere in Fragen der Sicherheit, ist Folge zu leisten.
    6. Stornokosten bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Kursbeginn fallen an in Höhe der Anzahlung, bei späterem Rücktritt in Höhe der Kursgebühr.
    7. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Vereinbarungen davon unberührt bestehen.
    8. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nicht stattgefunden.
    9. Auf Grund von Wetter, Witterung, Klima, Pegelstände o.ä. können sich Boote oder Standorte für die Praxisausbildung ändern.
    10. Sollte ein Theoriekurs, eine Praxisausbildung die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreichen, enthält sich die Segelschule BSM das Recht vor, den entsprechenden Kurs nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher benachrichtigt.
    11. Bei Umbuchung eines Kurses durch den Kunden 14 Tage vor Kursbeginn fallen 50% der Kursgebühr als Umbuchungsgebühr an.
    12. Dem Hygienekonzept der Segelschule BSM ist Folge zu leisten. Dieses finden Sie hier.

    Gerichtsstand ist für beide Teile Tettnang/Bodensee, anwendbares Recht