Oftmals haben Sie eine grobe Vorstellung, wissen aber leider nicht genau wie Sie Ihr Ziel erreichen können bzw. wissen noch nicht wie der Schein heißt den Sie benötigen.
Um auf dem Bodensee mit einem Motorboot oder einem Sportboot fahren zu dürfen benötigen Sie das Bodenseeschifferpatent (BSP) - sprich sobald Ihr eigenes Boot oder gemietetes Motorboot mehr als 6 PS hat.
Bis 6 PS können Sie die sogenannten „scheinfreien Boote“ bei einer Bootsvermietung stundenweise leihen.
Für alle anderen Motorboote/Sportboote benötigen Sie das Bodenseeschifferpatent der „Kategorie A“ für Motorboote. Dazu müssen Sie eine praktische sowie theoretische Prüfung ablegen. Diese werden von den Landratsämtern Lindau, Konstanz und Bodenseekreis (Friedrichshafen) abgenommen.
Dieser Einstieg ist innerhalb von wenigen Tagen realisierbar. Wir bieten Ihnen ab Ende Februar Motorbootschulung an, so dass Sie an jedem Freitag die Prüfung mit uns zum Bodenseeschifferpatent ablegen können.
Vorteil des Bodenseeschifferpatents Motor:
Alle Gewässer, die nicht salzig sind heißen formal Binnengewässer. Wenn Sie nun ein eigenes Motorboot haben oder gelegentlich ein Boot mieten möchten, benötigen Sie den Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen).
Mit diesem Bootschein dürfen Sie auf allen Binnengewässern fahren z.B. auf dem Neckar, der Donau, dem Starnberger See, der Müritz, dem Rhein oder der Mosel. Selbstverständlich dürfen Sie damit auch im Ausland auf den Seen und Flüssen wie auf dem Gardasee, dem Comersee oder der Saine fahren.
Den einzigen See, den Sie mit dem Sportbootführerschein Binnen nur mit einer Sondergenehmigung für max. 4 Wochen im Jahr befahren dürfen, ist der Bodensee. Hierfür müssen Sie gegen eine Gebühr rechtzeitig ein „Urlauberpatent“ erwerben, welches maximal 4 Wochen gültig ist. Oder aber Sie entscheiden sich direkt dafür das Bodenseeschifferpatent zu machen. Hierfür müssen Sie nur eine zusätzliche Theorieprüfung ablegen, da die Praxis Ihnen vom Binnenschein anerkannt wird.
Wir empfehlen Ihnen jedoch direkt das Bodenseeschifferpatent Motor zu machen, da Sie dann den Sportbootführerschein Binnen für eine geringe Bearbeitungsgebühr mit ausgestellt bekommen.
Sie müssen bei dieser Variante keine weitere Prüfung ablegen und dürfen auf wirklich allen Binnengewässern fahren.
In Langenargen, Ulm und Stuttgart können Sie ganzjährig an unseren Theoriekursen am Wochenende teilnehmen. Praxisunterricht ist an jedem Tag von Februar bis November möglich.
Der SBF Binnen besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung. Diese bieten wir Ihnen fast jeden Freitag ab März an.
Für alle Segelboote auf dem Bodensee mit mehr als 12m2 benötigen Sie das Bodenseeschifferpatent Segel (BSP Segel - Kategorie D).
Wollen Sie nun ein Segelboot nutzen welches nur einen kleinen Motor unter 6 PS hat ist dieser Segelschein völlig ausreichend. Diese Boote findet man meist unter den Überbegriffen Jolle, Kielboot, Daysailer.
Falls Sie eine Segelyacht fahren möchten, auf der Sie gegebenenfalls Übernachten und Kochen können und auch eine Toilette vorhanden ist, sprich Sie möchten ein schönes Wochenende mit Freunden verbringen oder ein paar Tage mit der Familie abspannen, dann sind die Segelboote etwas größer und haben meist mehr als 6 PS. Somit bräuchten Sie zu dem Bodenseeschifferpatent Segel (Kat.D) dann noch das Bodenseeschifferpatent für Motor (Kat. A).
so dass Sie bei Bedarf irgendwann einfach die Praxisprüfung für das Bodenseeschifferpatent Motor nachmachen können.
Das BSP Segel besteht aus einer praktischen und theoretischen Prüfung. Die Theorieprüfung für den Segelschein umfasst automatisch die Theorieprüfung für das Bodenseeschifferpatent Motor.
Wir bieten hierfür laufend Theoriekurse in Langenargen, Stuttgart und Ulm an. Ab Ostern haben wir fast jede Woche Segelkurse die jeden Freitag mit der Prüfung für das Bodenseeschifferpatent abgeschlossen werden können.
Alle salzigen Gewässer, Küstengewässer und Meere heißen formal „See“. Für diese Gebiete brauchen Sie den Sportbootführerschein See (SBF See).
Mit diesem Motorbootschein dürfen Sie jedes Sportboot auf dem Meer fahren. Egal ob in Kroatien, Italien, Frankreich oder in der Ostsee/Nordsee. Dieser Schein ist verpflichtend schon ab 15 PS in Deutschland vorgeschrieben.
Der Sportbootführerschein See (SBF See) besteht aus einer Theorie- und einer Praxisprüfung. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) und des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) abgenommen.
Der Weg dort hin ist relativ kurz und somit schnell umsetzbar, so dass Sie schon im nächsten Urlaub davon profitieren können. Wir bieten auch hierfür ganzjährig Schulungen in Langenargen, Stuttgart und Ulm an um Sie perfekt auf die Theorieprüfung vorzubereiten und die nötigen Kenntnisse der Navigation gezielt zu vermitteln. Ab Ende Februar beginnen wir mit unserer Motorbootschule auf dem Wasser.
Die Segelyacht für einen solchen Törn hat eigentlich immer einen Motor, so dass Sie auf jeden Fall einen Sportbootführerschein See benötigen. Da der Sportbootführerschein See ein reiner Motorbootschein ist, wollen die Vercharterer und somit auch die Versicherungen einen zusätzlichen Segelschein. In Deutschland gibt es nur den Sportküstenschifferschein (SKS) der als einziger seiner Gruppe auf allen Meeren amtlich anerkannt ist. Egal ob Sie nach Kroatien, an die Côte Azur oder in der Ostsee eine Segelyacht chartern möchten.
Grundvoraussetzung für den SKS ist der Sportbootführerschein See. So bald Sie diesen haben, brauchen Sie 300 sm um zur Praxisprüfung des Sportküstenschifferscheins zugelassen zu werden. Des Weiteren besteht der SKS aus deiner Theorieprüfung. Zwischen beiden Prüfungsteilen dürfen bis zu zwei Jahre liegen, egal welchen Teil des SKS Sie als erstes bestanden haben.
Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) und des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) abgenommen.
Wir bieten Ihnen regelmäßig Theoriekurse zur gezielten Vorbereitung auf die SKS Prüfung in Langenargen und Stuttgart an. Ebenso fahren wir mehrmals im Jahr Ausbildungstörns mit abschließender SKS Prüfung. Während der einwöchigen SKS Praxisausbildung haben wir bisher immer mehr als 300sm zurückgelegt, so dass Sie die Prüfungsvoraussetzung für den Sportküstenschifferschein am Ende des Törns erfüllen.
Für Sie ist dann ein Schnuppertag auf dem Wasser genau das Richtige. Man lernt an einem Tag zwar bei weitem noch nicht zu Segeln aber man bekommt einen ersten Eindruck und kann vorsichtig Tuch fühlen ob es einem Spaß bereitet. Und vielleicht packt Sie schon direkt am ersten Tag das "Segelfieber".
Wem das zu kurz ist und denkt, dass man etwas Neues nach einem Tag oft noch nicht richtig beurteilen kann, für den sind unsere 2-tägigen oder 4-tägigen Segelkurse wohl das richtige.
Auch als Geschenk eignet sich das Schnuppersegeln aber auch ein Grundkurs für Freunde und Familie.
Des Weiten bieten wir Ihnen selbstverständlich auch Segelkurse mit abschließender Prüfung an.
Wenn Sie gerne Segeln möchten aber keine Lust haben sich dem Prüfungsstress auszusetzen, dann ist ein Segelkurs über zwei oder vier Tage genau das Richtige für Sie.
Ohne Druck haben Sie hier die Möglichkeit, die wesentlichen Fertigkeiten des Segelns zu erlernen.
Ja, sobald ein Funkgerät auf dem Boot ist, müssen Sie einen Schein haben. In diesem Fall benötigen Sie mindestens das Short Range Certificate (SRC). Das SRC ist der Funkschein für UKW-Geräte. Die meisten Yachten, z.B. in Kroatien, Griechenland oder in der Ostsee haben eine UKW Funkanlage.
Des weitern gibt es das Long Range Certificate (LRC). Dieses umfasst Satellitenkommunikation, Kurz- und Grenzwelle. Das LRC ist für alle empfehlenswert, die in Gebieten unterwegs sein wollen, die nicht mit UKW abgedeckt sind.
Wir bieten regelmäßig SRC Kurse mit abschließender Prüfungen in Langenargen und Stuttgart an. Dazu bieten wir in Langenargen den LRC Zusatzunterricht für das LRC-Zertifikat an.
Ja, sobald sie ein Funkgerät an Bord haben ist das Binnenschifffahrtsfunkzeugnis (UBI) Pflicht.
Eine Ausnahme ist unter anderem der Bodensee, hier brauchen Sie kein UBI.
Auf vielen Gewässern jedoch ist UBI Pflicht.
Das UBI gilt natürlich auch auf der Saine, dem Rhein, der Mosel... Das UBI gilt auf allen Binnengewässern in Europa.
Eine Funkanlage ist meist auf Booten vorhanden, die auf Flüssen in Europa fahren und dort wo Absprachen mit Schleusen, Häfen und anderen Fahrzeugen wichtig sind.
Auf Grund der häufigen Fragen bezüglich der verschiedenen Sportbootscheine und Funkscheine, haben wir im Nachstehenden versucht diese für Sie vereinfacht und verständlich darzustellen. So beantworten sich einige Fragen bereits im Vorfeld, und Sie bekommen eine Übersicht über die, zugegeben, teils unübersichtliche Scheinvielfalt. Alle Details, Ausnahme- und Sonderfälle bzw. Einzelfallregelungen werden hierbei nicht beachtet, da eine generelle Übersicht nicht die persönliche Beratung ersetzen kann.
Die schematische Darstellung finden Sie hier.
Lassen Sie uns zunächst einige Begrifflichkeiten klären. Inwiefern unterscheidet sich ein „Sportboot“ von einem „Motorboot“? Gar nicht, denn im deutschen Sprachgebrauch sind alle Vergnügungsfahrzeuge sog. Sportboote. In diesen Oberbegriff gehören somit sämtliche Segelboote, Segelyachten, Motoboote und Motoryachten, welche zu Vergnügungs- und nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Motorleistung, Segelfläche etc. spielen hier zunächst keine Rolle. Zu welchen Konditionen ein Fahrzeug als Sportboot (Vergnügung) oder als gewerbliches Boot (kommerziell) geführt wird, wird wiederum von jedem Gewässer gesondert geregelt.
Es gibt zwei grundsätzliche Unterscheidungen zwischen den Sportbooten und den dazugehörigen Bootsführerscheinen.
Beides sind Sportboote und dem entsprechend gibt es für beide Fahrzeugarten einen unabhängigen Sportbootschein, welcher zum Führen berechtigt. Abhängig vom Gewässer, auf welchem das Boot geführt wird, ist jedoch nicht jedes Sportboot zwangsläufig führerscheinpflichtig. Daraus resultiert das nächste Unterscheidungskriterium für die Bootspatente.
Im deutschen Sportbootführerschein System wird grundlegend zwischen drei Gewässern unterschieden:
Als „Salzwasserscheine“ können pauschal alle Sportbootscheine zusammen gefasst werden, die, wie der Name schon sagt, auf Salzwasser geführt werden. Diese Scheine bekommen in der Regel den Zusatz „See“ oder „Küste“. Der Begriff „See“ sorgt hier für die häufigste Irritation, da er im Allgemeinen eher mit einem Binnengewässer in Verbindung gebracht wird, obwohl er sich auf das Meer bezieht.
Somit gelten diese Bootsführerscheine z.B. an der Ostsee, Nordsee, dem Mittelmeer... egal ob in Deutschland, Kroatien aber auch international. Die Frage „Ab wann brauche ich welchen Schein?“ kann an dieser Stelle leider immer noch nicht verbindlich beantwortet werden, da es weitere Kriterien eine Rolle spielen:
Das jeweilige Land, zu dem das Gewässer gehört, regelt nämlich unabhängig und individuell, ob und ab wann ein und welcher Sportbootschein auf seinen Gewässern gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch bei der Einforderung bzw. Kontrolle der Scheine ist hier keine international einheitliche Regelung zu erkennen. Vor Beginn einer Reise sollten also die jeweiligen Landesbestimmungen geprüft werden.
Der SBF See ist „der“ Motorbootführerschein für das Meer. In Deutschland ist der Sportbootschein ab einer Motorleistung von 15 PS vorgeschrieben und darf ab 16 Jahren gemacht werden. Mit diesem Bootsschein, dürfen alle Sportboote gefahren werden, egal mit welcher Leistung oder Länge. Dieser Schein ist für das „Küstengebiet“ bzw. bis 3 sm vom Land vorgeschrieben.
Alternativ ausgedrückt verbirgt sich dahinter die Idee, mit dem Motorboot für ein paar Stunden z.B. zum Baden auf das Meer zufahren oder an der Küste entlang zufahren und z.B. das Wetter für ein paar Stunden im Blick zu haben.
Der SBF See besteht aus einer Theorie- und einer Praxisprüfung.
Anerkennung:
Der SKS gilt in den Küstengewässern bzw. bis 12 sm vom Land. Es gibt den Sportküstenschifferschein Segel und Motor sowie nur unter Motor. Somit ist der SKS der „erste“ Segelschein für das Meer und dient anders ausgedrückt dazu, mit einer Segelyacht auf dem Meer zu segeln. Die Inhalte dieses Sportbootscheines dienen dazu, auf den Segelurlaub mit der Familie oder mit Freunden im Mittelmeer, Nordsee oder der Ostsee vorbereitet zu werden. Der SKS in Kombination mit dem SRC Funkzeugnis wird meist zum Chartern von Segelyachten verlangt.
Neben der Praxisprüfung müssen für diesen Schein eine Theorieprüfung abgelegt werden. Beide Prüfungsteile innerhalb von 24 Monaten.
Da der SKS stark auf dem SBF See aufbaut, ist es zu empfehlen die SKS Theorieprüfung unmittelbar nach dem SBF See abzu- legen. Da ansonsten viel vergessen wird.
Voraussetzung:
Der SSS gilt in küstennahen Seegewässern bzw. bis 30 sm vom Land. Vage lässt sich der SKS vom SSS durch die geforderte Selbstsicherheit im Umgang mit der Yacht und der Crew formulieren. Ursprünglich war dieser Schein die geforderte Quallifikation für die gewerbliche Führung von Sportbooten z.B. für Ausbildung, dies ist inzwischen auch „nur“ mit dem SKS möglich. Der Sportseeschifferschein könnte auch so interpretiert werden, dass sich der Schiffsführer nicht mehr um sich kümmern muss, dies läuft automatisiert. Sondern dass, er das Boot in jeder Situation führen kann. Der Fokus immer auf der Crew liegen kann und auf dem was diese macht und eventuell auch falsch machen könnte. Mit der Konsequenz, dass ein Sportseeschifferschein Inhaber immer im Vorfeld wissen sollte, was falsch laufen könnte und nur wenn dies korrigierbar ist, auch zu lässt (Übungszwecke) ansonsten es von Vorhinein verhindert.
Für den Seeschifferschein muss eine Praxisprüfung und vier Theorieprüfungen in den Bereichen Navigation, Seemannschaft, Wetter und Schifffahrtsrecht ablegt werden. Dies alles innerhalb von 3 Jahren.
Voraussetzung:
Für den SSS ist der SKS keine Voraussetzung, jedoch ist der Weg vom SBF See zum SSS sehr weit. Daher empfiehlt sich der SKS als Etappe.
Der SHS gilt für die weltweite Fahrt. Da der SHS „nur“ noch durch eine Theorieprüfung nach dem SSS zu erlangen ist. Steht bei diesem Schein die Praxis sprich die Handhabung der Yacht nicht mehr im Vordergrund. Vielmehr dient dieser Schein einer Vertiefung der theoretischen Kenntnisse, im speziellen der astronomischen Navigation, der Meteorologie und der Wirbelsturmnavigation.
Voraussetzung:
Für den Bodensee ist das Bodenseeschifferpatent vorgeschrieben. Da der Bodensee ein Grenzgewässer ist, weichen hier die Bestimmungen von den anderen Binnengewässern ab. Sobald ein Boot oder Sportboot über mehr als 6 PS Leistung verfügt, ist das Bodenseepatent für Motorboote sprich, Kategorie A, vorgeschrieben. Für Segelboote/Segelyachten mit mehr als 12m2 ist das Bodenseepatent unter Segel sprich, Kategorie D, verpflichtend. Verfügt das Sportboot über mehr als 12m2 und über mehr als 6 PS Motorleistung, ist das Bodenseeschifferpatent unter Motor, sowie das Bodenseepatent unter Segel vorgeschrieben. Oftmals wird das Bodenseeschifferpatent als Bodenseepatent, Sportbootpatent, Schifferpatent oder ähnliches betitelt. Dabei handelt es sich jedoch immer um einen Sportbootführerschein für den Bodensee, welcher sich korrekt Bodenseeschifferpatent nennt.
Mit allen anderen Scheinen, darf der Bodensee nur befristet von vier Wochen pro Jahr mit einem „Ferienpatent“ in der jeweiligen Kategorie befahren werden.
Für das Bodenseeschifferpatent für Motorboote (Kat. A) muss eine Theorie- und eine Praxisprüfung abgelegt werden. Dabei ist ein Alter von min. 18 Jahren erforderlich, jedoch darf die Bodenseepatent Prüfung schon 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Beim Bodenseepatent ist es sehr empfehlenswert bei der Motorboot-Praxisprüfung die „nautischen Kenntnisse“ mitprüfen zu lassen für die spätere Anerkennung für den Sportbootschein See. Dies ist im Nachgang ansonsten nicht mehr möglich.
Anerkennung:
Für das Bodenseeschifferpatent unter Segel (Kat. D) ist eine Theorie- und Praxisprüfung nötig. Bei der Theorieprüfung ist der „Segelteil“ ein kleiner Zusatz zu den „allgemeinen Fragen“, welche für den Motorbootteil ausreicht. D.h. wenn das Bodenseeschifferpatent bereits unter Motor vorliegt, muss nur noch die „theoretische Segel Zusatzprüfung“ neben der Praxisprüfung abgelegt werden.
Anerkennung:
Der SBF Binnen berechtigt den Inhaber dazu, auf allen Binnengewässern, wie z.B. Rhein, Comer See oder Gardasee ein Sportboot in der jeweiligen Antriebsart Segel und/oder Motor zu führen. (nicht gültig auf dem Bodensee)
Einen Binnenschein unter Motor wird in Regel ab 15 PS Motorleistung benötigt. Damit dürfen Sportboote bis zu einer Länge von 20 m gefahren werden. Für dieses Sportbootpatent ist ein Alter von 16 Jahren vorgeschrieben. Die Prüfung besteht aus einem praktischen- und theoretischen Teil.
Anerkennung:
Ab wie viel Quadratmeter Segelfläche den Binnenschein unter Segel vorgeschrieben ist, ist Gewässerabhängig und leider nicht pauschalisierend zu beantworten.
Anerkennung:
Um in Ausnahmesituationen eine Not-, Dringlichkeits-, oder Sicherheitsmeldung in Küstennähe, auf hoher See oder auf Binnenschifffahrtsstraßen aufgeben oder abhören zu können ist ein Funkzeugnis erforderlich und unabhängig davon meist auch vorgeschrieben. Daher muss Funkschein bei mindestens einer Person der Crew vorliegen, sobald ein Funkgerät auf dem Sportboot eingebaut ist. Wie auch bei den Sportbootscheinen ist der korrekte Funkschein abhängig vom Gewässer. Somit werden die Funkzeugnisse in dem Binnenfunk und dem Seefunk untergliedert.
In diesem Kontext existiert im Binnenbereich folgender Funkschein:
Neben den Binnenfunkzeugnis gibt es noch die folgenden Seefunkscheine:
Das Binnenfunkzeugnis (UBI) wird benötigt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, wie zum Beispiel Elbe, Rhein, Main und ebenso im Ausland, sobald ein UKW Funkgerät an Bord ist.
Das Short-Range-Certificate (SRC) wird benötigt, sobald ein Sportboot auf dem Meer mit einer UKW-Anlage ausgerüstet ist. Dabei haben UKW Anlagen „nur“ eine Reichweite von ca. 30 Seemeilen. Neben den Küstengewässern, in welchen meist eine Erreichbarkeit für Notsituation und Ähnliches gewährleistet ist, ist es nötig bei größerer Entfernung zum Land eine andre Funktechnik zu nutzen. Wie z.B. Grenzwelle, Kurzwelle und Satelliten Kommunikation. Für diesen Zweck wird an der Stelle das LRC Funkzeugnis eingeführt, welches die zuvor genannten Funktechniken beinhaltet. Das SRC Funkzeugnis ist letztlich „nur“ der UKW Teil aus dem gesamten Spektrum. Jedoch ist der SRC Funkschein in den europäischen Gewässern für den Sportboot-Urlaub meist nicht nur ausreichend, sondern auch verpflichtend, sobald ein UKW-Funkgerät an Bord ist. Die Frage, ob Sie ein Funkzugniss benötigen, lässt sich erfahrungsgemäß so beantworten, dass Sportboote egal ob Motorboote oder Segelyachten zum Übernachten vermietet werden ist meist auch ein Funkgerät eingebaut.
Der dritte Funkschein ist das Long Range Certificate (LRC). Dieses Funkzeugnis beinhaltet neben dem UKW zusätzlich die Grenzwelle, die Kurzwelle und den Seefunk über Satelliten.
Mit diesem Komfortpaket sparen Sie wertvolle Zeit und nehmen gleich 3 Scheine mit nach Hause. Es sind alle Lehrmaterialien (Bücher, Navibesteck, usw.), der Theoriekurs für das Bodenseeschifferpatent, den Sportbootführerschein Binnen und Sportbootführerschein See sowie die praktische Motorbootausbildung enthalten.
Hier erhalten Sie eine praxisbezogene, kompetente SRC-Ausbildung für das Seefunkzeugnis. Kombienieren Sie das SRC einfach mit dem UBI Binnenfunkzeugnis und sparen Sie so wertvolle Zeit um auch mit der UKW-Anlage an Bord auf Flüssen und Seen sicher unterwegs zu sein.
Unserer individuelle Motorbootausbildung holt Sie an Ihrem Wissenstand ab und führt Sie erfolgreich durch die Bodenseeschifferpatent Prüfung.
Dieser Segelgrundkurs dient Ihnen als grundlegende Einführung in den Segelsport, um erste Erfahrungen auf dem Wasser zu sammeln. Kursdauer: 2 Tage jeweils von 9:00 bis ca. 16:00 Uhr
Dieser Segelkurs ist die systematische Einführung in den Segelsport für Einsteiger, ohne abschließende Prüfung. Kursdauer: 4 Tage jeweils von 9:00 bis ca. 16:00 Uhr
Unserer individuelle Motorbootausbildung holt Sie an Ihrem Wissenstand ab und führt Sie erfolgreich durch die Bodenseeschifferpatent Prüfung.
In unserem Segelkurs für das Bodenseeschifferpaten-Segeln vermitteln wir Ihnen effizient mehr als Sie für die Bodenseeschifferpatent Prüfung benötigen. Sie können zum Segelkurs einfach die Motorbootausbildung gleich mit machen, damit sparen Sie nicht nur Geld, sonden auch Zeit.
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Zum Führen eines Sportfahrzeugs (Motorboot) mit einer Leistung von mehr als 15 PS auf den Binnengewässern (Rhein, Donau, Gardasee, Ammersee, usw.) zu nichtgewerblichen Zwecken ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht.
In unserem Segelkurs für den Sportbootführerschein Binnen-Segeln vermitteln wir Ihnen effizient mehr als Sie für die Sporbootführerschein Prüfung benötigen. Mit dem Sportbootführerschein Binnen-Segel dürfen Sie auf allen Binnengewässeren (Gardasee, Ammersee, Berlinerseen) segeln.
Der Sportbootführerschein See (SBF See) ist der Motorbootführerschein, welcher auf dem Meer vorgeschrieben ist. Mit unserer individuellen Motorbootausbildung erreichen Sie Ihr Ziel in kürzester Zeit.
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Das Short-Range-Certificate benötigen Sie auf dem Meer, wenn eine UKW-Anlage eingebaut ist. Dieser praxisorientierte Funkkurs bereitet Sie effektiv auf die abschließende SRC Funkprüfung vor.
Das LRC Funkzeugnis ist vorgeschrieben, sobald eine GW/KW-Funkanlage oder eine INMARSAT Anlage an Bord ist. Das Zeugnis ist für den Funkbetrieb an Bord von Schiffen international gültig und beinhaltet das SRC, bzw. kann auf den SRC aufgebaut werden.