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bereiten Sie sich schon jetzt von daheim aus auf Ihre Theorieprüfung für den Sportbootführerschein, das Bodenseeschifferpatent, den Sportküstenschifferschein sowie für die Funkzeugnisse SRC/UBI vor.
Auf Grund der häufigen Fragen bezüglich der verschiedenen Sportbootscheine und Funkscheine, haben wir im Nachstehenden versucht diese für Sie vereinfacht und verständlich darzustellen. So beantworten sich einige Fragen bereits im Vorfeld, und Sie bekommen eine Übersicht über die, zugegeben, teils unübersichtliche Scheinvielfalt. Alle Details, Ausnahme- und Sonderfälle bzw. Einzelfallregelungen werden hierbei nicht beachtet, da eine generelle Übersicht nicht die persönliche Beratung ersetzen kann.
Die schematische Darstellung finden Sie hier.
Lassen Sie uns zunächst einige Begrifflichkeiten klären. Inwiefern unterscheidet sich ein „Sportboot“ von einem „Motorboot“? Gar nicht, denn im deutschen Sprachgebrauch sind alle Vergnügungsfahrzeuge sog. Sportboote. In diesen Oberbegriff gehören somit sämtliche Segelboote, Segelyachten, Motoboote und Motoryachten, welche zu Vergnügungs- und nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Motorleistung, Segelfläche etc. spielen hier zunächst keine Rolle. Zu welchen Konditionen ein Fahrzeug als Sportboot (Vergnügung) oder als gewerbliches Boot (kommerziell) geführt wird, wird wiederum von jedem Gewässer gesondert geregelt.
Es gibt zwei grundsätzliche Unterscheidungen zwischen den Sportbooten und den dazugehörigen Bootsführerscheinen.
Beides sind Sportboote und dem entsprechend gibt es für beide Fahrzeugarten einen unabhängigen Sportbootschein, welcher zum Führen berechtigt. Abhängig vom Gewässer, auf welchem das Boot geführt wird, ist jedoch nicht jedes Sportboot zwangsläufig führerscheinpflichtig. Daraus resultiert das nächste Unterscheidungskriterium für die Bootspatente.
Im deutschen Sportbootführerschein System wird grundlegend zwischen drei Gewässern unterschieden:
Als „Salzwasserscheine“ können pauschal alle Sportbootscheine zusammen gefasst werden, die, wie der Name schon sagt, auf Salzwasser geführt werden. Diese Scheine bekommen in der Regel den Zusatz „See“ oder „Küste“. Der Begriff „See“ sorgt hier für die häufigste Irritation, da er im Allgemeinen eher mit einem Binnengewässer in Verbindung gebracht wird, obwohl er sich auf das Meer bezieht.
Somit gelten diese Bootsführerscheine z.B. an der Ostsee, Nordsee, dem Mittelmeer... egal ob in Deutschland, Kroatien aber auch international. Die Frage „Ab wann brauche ich welchen Schein?“ kann an dieser Stelle leider immer noch nicht verbindlich beantwortet werden, da es weitere Kriterien eine Rolle spielen:
Das jeweilige Land, zu dem das Gewässer gehört, regelt nämlich unabhängig und individuell, ob und ab wann ein und welcher Sportbootschein auf seinen Gewässern gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch bei der Einforderung bzw. Kontrolle der Scheine ist hier keine international einheitliche Regelung zu erkennen. Vor Beginn einer Reise sollten also die jeweiligen Landesbestimmungen geprüft werden.
Der SBF See ist „der“ Motorbootführerschein für das Meer. In Deutschland ist der Sportbootschein ab einer Motorleistung von 15 PS vorgeschrieben und darf ab 16 Jahren gemacht werden. Mit diesem Bootsschein, dürfen alle Sportboote gefahren werden, egal mit welcher Leistung oder Länge. Dieser Schein ist für das „Küstengebiet“ bzw. bis 3 sm vom Land vorgeschrieben.
Alternativ ausgedrückt verbirgt sich dahinter die Idee, mit dem Motorboot für ein paar Stunden z.B. zum Baden auf das Meer zufahren oder an der Küste entlang zufahren und z.B. das Wetter für ein paar Stunden im Blick zu haben.
Der SBF See besteht aus einer Theorie- und einer Praxisprüfung.
Anerkennung:
Der SKS gilt in den Küstengewässern bzw. bis 12 sm vom Land. Es gibt den Sportküstenschifferschein Segel und Motor sowie nur unter Motor. Somit ist der SKS der „erste“ Segelschein für das Meer und dient anders ausgedrückt dazu, mit einer Segelyacht auf dem Meer zu segeln. Die Inhalte dieses Sportbootscheines dienen dazu, auf den Segelurlaub mit der Familie oder mit Freunden im Mittelmeer, Nordsee oder der Ostsee vorbereitet zu werden. Der SKS in Kombination mit dem SRC Funkzeugnis wird meist zum Chartern von Segelyachten verlangt.
Neben der Praxisprüfung müssen für diesen Schein eine Theorieprüfung abgelegt werden. Beide Prüfungsteile innerhalb von 24 Monaten.
Da der SKS stark auf dem SBF See aufbaut, ist es zu empfehlen die SKS Theorieprüfung unmittelbar nach dem SBF See abzu- legen. Da ansonsten viel vergessen wird.
Voraussetzung:
Der SSS gilt in küstennahen Seegewässern bzw. bis 30 sm vom Land. Vage lässt sich der SKS vom SSS durch die geforderte Selbstsicherheit im Umgang mit der Yacht und der Crew formulieren. Ursprünglich war dieser Schein die geforderte Quallifikation für die gewerbliche Führung von Sportbooten z.B. für Ausbildung, dies ist inzwischen auch „nur“ mit dem SKS möglich. Der Sportseeschifferschein könnte auch so interpretiert werden, dass sich der Schiffsführer nicht mehr um sich kümmern muss, dies läuft automatisiert. Sondern dass, er das Boot in jeder Situation führen kann. Der Fokus immer auf der Crew liegen kann und auf dem was diese macht und eventuell auch falsch machen könnte. Mit der Konsequenz, dass ein Sportseeschifferschein Inhaber immer im Vorfeld wissen sollte, was falsch laufen könnte und nur wenn dies korrigierbar ist, auch zu lässt (Übungszwecke) ansonsten es von Vorhinein verhindert.
Für den Seeschifferschein muss eine Praxisprüfung und vier Theorieprüfungen in den Bereichen Navigation, Seemannschaft, Wetter und Schifffahrtsrecht ablegt werden. Dies alles innerhalb von 3 Jahren.
Voraussetzung:
Für den SSS ist der SKS keine Voraussetzung, jedoch ist der Weg vom SBF See zum SSS sehr weit. Daher empfiehlt sich der SKS als Etappe.
Der SHS gilt für die weltweite Fahrt. Da der SHS „nur“ noch durch eine Theorieprüfung nach dem SSS zu erlangen ist. Steht bei diesem Schein die Praxis sprich die Handhabung der Yacht nicht mehr im Vordergrund. Vielmehr dient dieser Schein einer Vertiefung der theoretischen Kenntnisse, im speziellen der astronomischen Navigation, der Meteorologie und der Wirbelsturmnavigation.
Voraussetzung:
Für den Bodensee ist das Bodenseeschifferpatent vorgeschrieben. Da der Bodensee ein Grenzgewässer ist, weichen hier die Bestimmungen von den anderen Binnengewässern ab. Sobald ein Boot oder Sportboot über mehr als 6 PS Leistung verfügt, ist das Bodenseepatent für Motorboote sprich, Kategorie A, vorgeschrieben. Für Segelboote/Segelyachten mit mehr als 12m2 ist das Bodenseepatent unter Segel sprich, Kategorie D, verpflichtend. Verfügt das Sportboot über mehr als 12m2 und über mehr als 6 PS Motorleistung, ist das Bodenseeschifferpatent unter Motor, sowie das Bodenseepatent unter Segel vorgeschrieben. Oftmals wird das Bodenseeschifferpatent als Bodenseepatent, Sportbootpatent, Schifferpatent oder ähnliches betitelt. Dabei handelt es sich jedoch immer um einen Sportbootführerschein für den Bodensee, welcher sich korrekt Bodenseeschifferpatent nennt.
Mit allen anderen Scheinen, darf der Bodensee nur befristet von vier Wochen pro Jahr mit einem „Ferienpatent“ in der jeweiligen Kategorie befahren werden.
Für das Bodenseeschifferpatent für Motorboote (Kat. A) muss eine Theorie- und eine Praxisprüfung abgelegt werden. Dabei ist ein Alter von min. 18 Jahren erforderlich, jedoch darf die Bodenseepatent Prüfung schon 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Beim Bodenseepatent ist es sehr empfehlenswert bei der Motorboot-Praxisprüfung die „nautischen Kenntnisse“ mitprüfen zu lassen für die spätere Anerkennung für den Sportbootschein See. Dies ist im Nachgang ansonsten nicht mehr möglich.
Anerkennung:
Für das Bodenseeschifferpatent unter Segel (Kat. D) ist eine Theorie- und Praxisprüfung nötig. Bei der Theorieprüfung ist der „Segelteil“ ein kleiner Zusatz zu den „allgemeinen Fragen“, welche für den Motorbootteil ausreicht. D.h. wenn das Bodenseeschifferpatent bereits unter Motor vorliegt, muss nur noch die „theoretische Segel Zusatzprüfung“ neben der Praxisprüfung abgelegt werden.
Anerkennung:
Der SBF Binnen berechtigt den Inhaber dazu, auf allen Binnengewässern, wie z.B. Rhein, Comer See oder Gardasee ein Sportboot in der jeweiligen Antriebsart Segel und/oder Motor zu führen. (nicht gültig auf dem Bodensee)
Einen Binnenschein unter Motor wird in Regel ab 15 PS Motorleistung benötigt. Damit dürfen Sportboote bis zu einer Länge von 20 m gefahren werden. Für dieses Sportbootpatent ist ein Alter von 16 Jahren vorgeschrieben. Die Prüfung besteht aus einem praktischen- und theoretischen Teil.
Anerkennung:
Ab wie viel Quadratmeter Segelfläche den Binnenschein unter Segel vorgeschrieben ist, ist Gewässerabhängig und leider nicht pauschalisierend zu beantworten.
Anerkennung:
Um in Ausnahmesituationen eine Not-, Dringlichkeits-, oder Sicherheitsmeldung in Küstennähe, auf hoher See oder auf Binnenschifffahrtsstraßen aufgeben oder abhören zu können ist ein Funkzeugnis erforderlich und unabhängig davon meist auch vorgeschrieben. Daher muss Funkschein bei mindestens einer Person der Crew vorliegen, sobald ein Funkgerät auf dem Sportboot eingebaut ist. Wie auch bei den Sportbootscheinen ist der korrekte Funkschein abhängig vom Gewässer. Somit werden die Funkzeugnisse in dem Binnenfunk und dem Seefunk untergliedert.
In diesem Kontext existiert im Binnenbereich folgender Funkschein:
Neben den Binnenfunkzeugnis gibt es noch die folgenden Seefunkscheine:
Das Binnenfunkzeugnis (UBI) wird benötigt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, wie zum Beispiel Elbe, Rhein, Main und ebenso im Ausland, sobald ein UKW Funkgerät an Bord ist.
Das Short-Range-Certificate (SRC) wird benötig, sobald ein Sportboot auf dem Meer mit einer UKW-Anlage ausgerüstet ist. Dabei haben UKW Anlagen „nur“ eine Reichweite von ca. 30 Seemeilen. Neben den Küstengewässern, in welchen meist eine Erreichbarkeit für Notsituation und Ähnliches gewährleistet ist, ist es nötig bei größerer Entfernung zum Land eine andre Funktechnik zu nutzen. Wie z.B. Grenzwelle, Kurzwelle und Satelliten Kommunikation. Für diesen Zweck wird an der Stelle das LRC Funkzeugnis eingeführt, welches die zuvor genannten Funktechniken beinhaltet. Das SRC Funkzeugnis ist letztlich „nur“ der UKW Teil aus dem gesamten Spektrum. Jedoch ist der SRC Funkschein in den europäischen Gewässern für den Sportboot-Urlaub meist nicht nur ausreichend, sondern auch verpflichtend, sobald ein UKW-Funkgerät an Bord ist. Die Frage, ob Sie ein Funkzugniss benötigen, lässt sich erfahrungsgemäß so beantworten, dass Sportboote egal ob Motorboote oder Segelyachten zum Übernachten vermietet werden ist meist auch ein Funkgerät eingebaut.
Der dritte Funkschein ist das Long Range Certificate (LRC). Dieses Funkzeugnis beinhaltet neben dem UKW zusätzlich die Grenzwelle, die Kurzwelle und den Seefunk über Satelliten.